Rechtsnews 04.02.2013 Julia Brunnengräber

BVerwG spricht sich für Bahá´i-Gemeinde in Deutschland aus

In folgendem Fall ging es um die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland und ob sie die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden. Bahá´i ist eine Religion, die Mitte des 19. Jahrhunderts im Iran als Abspaltung aus dem schiitischen Islam entstand. In Deutschland gibt es ungefähr 5000 Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft, weltweit sind es zwischen 4,8 und 7,7 Millionen. In Hessen leben ca. 950. Aufgrund dessen hat der Nationale Geistige Rat der Bahá´i-Gemeinde beim Hessischen Kultusministerium beantragt, dass die Gemeinde die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten soll.

Kultusministerium erkannte Bahá´i-Religion nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts an

Das Kultusministerium lehnte diese Anerkennung allerdings ab. Es bezog sich auf die Verwaltungspraxis, wonach eine Religionsgemeinschaft nur dann als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden kann, wenn die Mitgliederzahl ein Promille der Bevölkerung des Landes ausmacht. In Hessen wären das demnach 6.089 Mitglieder, was aber nicht der Fall ist. So viele Mitglieder hat die Gemeinde in Hessen nicht.

BVerwG: Gemeinde kann Körperschaft des öffentlichen Rechts werden

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen soll. Dazu hat es das Hessische Kultusministerium verpflichtet. Der Grund: „Die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland bietet auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs auch durch die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer.“

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Bahá´i-Gemeinde hat lange Geschichte und besteht weltweit

Es könne nicht allein von der absoluten Zahl der Mitglieder ausgegangen werden, um eine aussagekräftige Prognose möglich zu machen, ob eine Religionsgemeinschaft dauerhaft bestehen wird. Entscheidend sei in diesem Fall vielmehr, dass die Bahá´i-Gemeinde in Deutschland seit über 100 Jahren besteht. Zudem ist die Zahl ihrer Mitglieder in Deutschland angestiegen. Dies ist zwar langsam der Fall, dafür aber konstant. Die Altersstruktur weise zudem daraufhin, dass die Zahl eher weiter ansteigen wird. Außerdem sei die Gemeinde auch vor einem geschichtlichen Hintergrund zu sehen. Im Dritten Reich war sie verboten, litt unter dem Zweiten Weltkrieg und war auch in der DDR verboten. Ihr gelang es schließlich, sich in Westdeutschland sofort nach dem Krieg und in der DDR sofort nach der Beseitigung des SED-Regimes wieder zu organisieren. Hinzu kommt, dass diese Religionsgemeinschaft weltweit verbreitet und daher in ihrem globalen Kontext zu sehen ist. Aus all diesen Gründen, sei die Zahl der Mitglieder der Bahá´i-Gemeinde in Hessen unter einem Tausendstel der Bevölkerung dieses Bundeslandes unerheblich. Das BVerwG erklärte abschließend: „Dieser Wert ist rechtlich nicht vorgegeben, sondern entspricht nur einer Verwaltungspraxis, die zudem in vielen Fällen durchbrochen wird.“

Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2012, Az.: BVerwG 6 C 8.12

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