Rechtsnews 08.07.2013 Manuela Frank

Rechtskräftige Verurteilung des Ex-Vorstandsmitglieds der BayernLB

Im zugrundeliegenden Rechtsfall geht es um ein Ex-Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank, das wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer achteinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Angeklagte „verdiente“ mit seinen Taten 32,5 Millionen Euro.

Erhalt mehrerer Millionen verschleiert

Der Angeklagte war Vorstandsmitglied und zudem zuständig für die Anteilsverwertung „der Bayerischen Landesbank an einer Gesellschaft der Formel 1 – Unternehmensgruppe“. Er ließ sich im Mai 2005 von Formel 1 – Chef Ecclestone Finanzzuwendungen versprechen, wenn er im Gegenzug dafür sorgte, dass er Einfluss auf die Entscheidungen der Landesbank in Bezug auf den Anteilsverkauf nehmen konnte. Der Angeklagte beeinflusste die im November des Jahres 2005 stattgefundene Beschlussfassung im Verwaltungsrat und Vorstand der Bayerischen Landesbank maßgeblich, indem er positive Stellungnahmen und Vorlagen vornahm. Zudem erwirkte er, dass die von Ecclestone verlangte Provision von 5 % des Kaufpreises durchgesetzt wurde, was ungefähr 34,4 Millionen Euro entsprach. Dies konnte er nur dadurch erwirken, indem er dem Vorstand weis machte, dass die Provisionsvereinbarungen als „deal breaker“ fungierten und dem Verwaltungsrat erst gar nichts davon erzählte. Durch die Vereinbarung mit Ecclestone erhielt der Angeklagte 2006 und 2007 im Gesamten 32,85 Millionen Euro. Diese Zahlungen wurden allerdings mit Hilfe von Zwischenschaltungen diverser Scheinfirmen und einer Stiftung in Österreich verschleiert. Der Angeklagte gab die erhaltenen Summen auch nicht in seiner Einkommensteuererklärung für 2006 bzw. 2007 an.

Zunächst legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, die jedoch wieder zurückgenommen wurden. Somit ist die Verurteilung rechtskräftig.

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Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2013; AZ: 1 StR 96/13

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