Rechtsnews 10.01.2014 Christian Schebitz

Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab – Geldbuße?

Selbstverständlich muss ein Kind sich anschnallen bzw. angeschnallt werden, bevor der Fahrer mit dem Auto losfährt. Was aber, wenn es sich während der Fahrt abschnallt? Muss der Fahrer bei der Fahrt ständig kontrollieren, ob ein Kind angeschnallt ist?

Ständiges Kontrollieren des Gurtes erforderlich

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein vierjähriges Kind, das mit seinem Vater mit dem Auto unterwegs war, ständig während der Fahrt angeschnallt sein muss. Bei einer Kontrolle fiel auf, dass es das nicht war. Der Vater erklärte, dass das Kind sich abgeschnallt hatte. Eine Geldbuße wollte er nicht akzeptieren, da er die Sicherung beim Fahren nicht kontrollieren könne.

Das Oberlandesgericht Hamm erklärte, dass der Mann Sorge dafür tragen muss, dass das Kind während der gesamten Fahrt angeschnallt ist. Entscheidend ist im Falle von Kindern, dass diese schutzbedürftig sind. Es besteht eine besondere Fürsorgepflicht. Schnallt ein Kind sich ab, muss der Fahrer anhalten und es wieder anschnallen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013, Az.: (5 RBs 153/13)

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