Rechtsnews 15.01.2015 Christian R.

BGH bestätigt Urteil zu Mord an verschollener Frau

Die Szenerie könnte Teil eines Spielfilms sein: Ein Mord geschieht, aber von der Leiche fehlt jede Spur. Doch genau darum geht es bei der vorliegenden Tat, mit der sich der Bundesgerichtshof auseinandersetzen musste. Die Urteilsfällung gestaltete sich in einem derartigen strafgerichtlichen Fall besonders schwierig.

Mordanklage nach Verschwinden einer Frau

Schon im Jahr 2007 galt eine Philippinin als vermisst. Bekannt war, dass es einen Streit mit ihrem Ehemann gegeben hatte, bevor sie verschwand. Sie verließ die Wohnung, nahm ihren Sohn mit und zog in eine andere Wohnung ein. Sie trennte sich also von ihrem Mann. Kurz darauf verschwand sie allerdings, ohne dass man einen Hinweis gefunden hätte, wohin. Daher war schon von diesem Zeitpunkt an nicht von einem natürlichen Tod auszugehen. Man fand keine Spuren eines Tatgeschehens, eines Mordes oder irgendwelche andere Hinweise. Es wurde keine Leiche entdeckt, auch nach äußerst umfangreichen Suchmaßnahmen nicht. Daher kam es zur Verhandlung vor dem Landgericht. Indizien wurden gesucht, der Mann, dessen Schwester und deren Ehemann hat man mehrfach befragt. Schließlich wurden diese drei Personen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf hieß „Mord aus niedrigen Beweggründen“. Allerdings wurde ein Verfahrensfehler festgestellt, dessen Konsequenz wiederum war, dass schließlich nicht mehr alle drei Personen verurteilt wurden, sondern nur der Ehemann. Für die anderen beiden fand man keine ausreichenden Nachweise. Der Angeklagte ging in Revision, weswegen der BGH urteilen musste.

Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof befand die Revision allerdings als „unbegründet“ und bestätigte das Urteil des Landgerichts. Das heißt, es gab hier tatsächlich ein Urteil infolge eines „Mordes ohne Leiche“.

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Quelle:

  • Pressemitteilung des BGH vom 30. Dezember 2014, Az.: 2 StR 439/13

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