Der VW-Haftungsvergleich mit Stadler ist vorerst gescheitert: Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der Volkswagen-Aktionäre zu dem Vergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Für Anleger, Aktionäre und alle, die den Dieselskandal verfolgen, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal zu den Informationspflichten bei Haftungsvergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Der Abgasskandal beschäftigt Gerichte und Unternehmen seit 2015. Dem früheren Audi-Chef Stadler wird im Verfahren ein Schaden von rund 300 Millionen Euro zugerechnet. Nach dem 2021 geschlossenen Vergleich sollte er lediglich 4,1 Millionen Euro zahlen und im Gegenzug von weiteren Ansprüchen freigestellt werden.
Betroffen sind vor allem die Aktionäre von Volkswagen. Sie haben das Recht, über Haftungsvergleiche der Gesellschaft mit früheren Managern informiert abzustimmen. Fehlen zentrale Informationen, kann ein Hauptversammlungsbeschluss unwirksam sein. Das hat das Gericht nun für den Fall Stadler bestätigt.
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Rechtlicher Hintergrund
Haftungsvergleiche mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern sind im Aktienrecht an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Gesellschaft verzichtet dabei ganz oder teilweise auf mögliche Schadensersatzansprüche. Deshalb muss die Hauptversammlung den Vergleich billigen, und die Aktionäre müssen zuvor ausreichend informiert werden.
Die wichtigsten Vorschriften
- Verzicht auf Ersatzansprüche: Nach dem Aktiengesetz ist ein Vergleich über Ersatzansprüche gegen Organmitglieder nur unter engen Voraussetzungen und mit Zustimmung der Hauptversammlung möglich.
- Auskunftsrecht der Aktionäre: Aktionäre können in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten verlangen, die für die Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich sind.
- Anfechtung und Nichtigkeit: Beschlüsse der Hauptversammlung, die auf unzureichenden Informationen beruhen, können gerichtlich angegriffen werden.
Aktuelle Entwicklung
Der Volkswagen-Aufsichtsrat hatte 2021 nach jahrelanger juristischer Prüfung Vergleiche mit den Anwälten und Versicherern früherer Topmanager geschlossen. Die Gesamtsumme lag bei gut 288 Millionen Euro. Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn sollte 11,2 Millionen Euro zahlen, Stadler 4,1 Millionen Euro. Die Hauptversammlung billigte die Vereinbarungen mit großer Mehrheit.
Kapitalanlegerschutzvereinigungen hielten die Beschlüsse unter anderem wegen mangelnder Transparenz und fehlender Informationen zum Vermögen der Manager für nichtig. Das Landgericht Hannover wies die Klage zunächst ab, das OLG Celle bestätigte dies. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung im September 2025 in wesentlichen Punkten auf und verwies die Haftungsvergleiche zur Neuprüfung zurück nach Celle.
Nun hat das OLG Celle den Fall Stadler geprüft und der Klage der Anleger stattgegeben (OLG Celle, Urteil vom 14.10.2026, Az. 9 U 93/22). Nach Auffassung des Senats genügten die Informationen auf der Hauptversammlung zu den Vermögensverhältnissen nicht. Aus den Antworten an die Aktionäre ging nicht hervor, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch das Vermögen Stadlers gedeckt gewesen wären. Zudem sei nicht hinreichend deutlich geworden, dass der Aufsichtsrat möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügte.
Volkswagen hatte den niedrigen Eigenbeitrag damit begründet, dass Stadler finanziell nicht mehr leisten könne. Der Aufsichtsrat nahm an, dass seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei weitem nicht die Höhe der zurechenbaren Schäden erreiche. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat keine Revision zugelassen, möglich bleibt jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.
Praktische Einordnung
Der Anwalt der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Oliver Wilken, formulierte den Kern der Entscheidung so: Wer den Eigenbeitrag mit der Leistungsfähigkeit begründe, müsse den Aktionären entweder die tragfähige Tatsachengrundlage nennen oder offen sagen, dass eine solche Grundlage nicht ermittelt wurde. Ein VW-Sprecher teilte mit, man teile die Auffassung des Gerichts nicht und werde sämtliche Rechtsmittel prüfen.
Offen ist der Vergleich mit Winterkorn: Über ihn hat das OLG noch nicht entschieden, dieser Teil des Verfahrens wurde abgetrennt. Die Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherern hatte VW nach dem BGH-Urteil erneut zur Abstimmung gestellt, die Hauptversammlung billigte sie im Juni mit großer Mehrheit. Auch dagegen gibt es bereits Klagen. Den Stadler-Vergleich legte VW nicht neu auf, weil ein Großteil des Eigenbeitrags aus einer Abfindung stammen sollte, die an einen Verfahrensausgang ohne Schuldspruch geknüpft war. Stadler ist seit Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. VW und Audi verhandeln laut Hauptversammlungseinladung über einen neuen Haftungsvergleich, eine Einigung ist bis auf Weiteres nicht absehbar.
Was bedeutet das für Sie?
Für Aktionäre zeigt die Entscheidung, dass Hauptversammlungsbeschlüsse über Haftungsvergleiche gerichtlich überprüfbar sind. Unternehmen müssen die Entscheidungsgrundlagen offenlegen, insbesondere wenn sie einen geringen Eigenbeitrag mit der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Managers begründen.
Für Anleger, die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal prüfen, gilt: Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Fristen und Verjährung sollten rechtzeitig geprüft werden. Wer als Aktionär eine Beteiligung an Klagen erwägt, sollte sich über Kosten, Erfolgsaussichten und den weiteren Instanzenweg beraten lassen.
Tabelle: Übersicht
| Punkt | Stand |
|---|---|
| Gesamtsumme der Vergleiche (2021) | gut 288 Millionen Euro |
| Eigenbeitrag Stadler | 4,1 Millionen Euro |
| Eigenbeitrag Winterkorn | 11,2 Millionen Euro |
| Zugerechneter Schaden Stadler | rund 300 Millionen Euro (laut Kläger-Anwälten) |
| Entscheidung OLG Celle | Zustimmung der Aktionäre zum Stadler-Vergleich unwirksam |
| Rechtskraft | nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich |
| Vergleich Winterkorn | Entscheidung des OLG noch offen |
Fazit
Das OLG Celle stellt klare Anforderungen an die Transparenz bei Haftungsvergleichen mit früheren Spitzenmanagern. Genügen die Informationen zur Vermögenslage nicht, kann die Zustimmung der Aktionäre unwirksam sein. Ob die Entscheidung Bestand hat, hängt davon ab, ob Volkswagen eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt. Der Dieselskandal bleibt damit auch mehr als zehn Jahre nach seinem Bekanntwerden juristisch in Bewegung.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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