Fachbeitrag 24.06.2025

Gerichtlicher Erfolg wegen unautorisierter Kreditkartentransaktion gegen Barclays Bank


Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona (Az. 318a C 361/24) konnten wir einen weiteren Fall von Kreditkartenbetrug zugunsten unserer Mandantschaft klären. Im Verlauf der Verhandlung entschied sich die Barclays Bank dazu, die geltend gemachte Forderung vollständig anzuerkennen.

Konkret ging es um eine unberechtigte Abbuchung in Höhe von knapp 3.000 € vom Kreditkartenkonto unserer Mandantin. Wie diese Zahlung zustande kam, war ihr vollkommen unerklärlich. Ein Mitverschulden – beispielsweise durch die Preisgabe von Zugangsdaten oder infolge eines Cyberangriffs – konnte nachweislich ausgeschlossen werden. Da auf vorgerichtliche Aufforderungsschreiben keine Reaktion seitens der Bank erfolgte – Barclays hat ihr Deutschlandgeschäft seit Februar an die BAWAG Group übertragen – war die Erhebung einer Klage unvermeidlich.

Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung oblag es der beklagten Bank, nachzuweisen, dass ihre Sicherheitsarchitektur ordnungsgemäß funktionierte und dass unsere Mandantin sich grob fahrlässig verhalten hatte.

Im Verfahren kam jedoch zutage, dass eine bislang unbekannte Person ein eigenes Mobilgerät mit dem Kreditkartenkonto verknüpfen konnte. Dadurch war es möglich, eine Transaktion ohne Wissen oder Mitwirkung unserer Mandantin auszulösen. Eine zur Autorisierung üblicherweise erforderliche TAN per SMS hatte sie niemals erhalten.

Darüber hinaus blieb die Barclays Bank den Beweis schuldig, dass ihr technisches Sicherheitssystem zum Zeitpunkt der strittigen Buchung nicht kompromittierbar war – ein entsprechender Nachweis wurde im gesamten Verfahren nicht angeboten. Nachdem das Gericht mehrfach auf Unstimmigkeiten und Lücken im Vortrag der Bank hingewiesen hatte, erkannte diese letztlich sämtliche Ansprüche inklusive der vorgerichtlichen Anwaltskosten an.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
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Autor

Guido Lenné

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