Rechtsnews 18.07.2022 Alex Clodo

LG Berlin: Rückerstattung bei annuliertem Flug

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rückerstattung bei einem annullierten Flug. Endlich kann wieder verreist werden. Des Deutschen liebstes Hobby ist endlich wieder möglich. Fast alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben und auch im Ausland hat sich die Lage entspannt. Da viele Deutsche nicht in der Heimat bleiben wollen, nehmen sie den nächstgelegenen Flughafen und treten dort ihre Reise an. Aber auch dort kann es stressig werden. Nach neuesten Angaben der Lufthansa wurden aufgrund von Personalmangel 2000 weitere Flüge gestrichen. Wie verhält es sich bei einem annullierten Flug? Das Landgericht Berlin hatte zu entscheiden, wer das Geld eines annullierten Fluges zurückerhält. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Antwort finden Sie hier!

Flugtickets müssen selbst gebucht und selbst bezahlt sein

Sollte Ihr Flug annulliert sein, können Sie nur dann gegenüber einer Fluggesellschaft einen Anspruch auf Rückerstattung der Flugticketkosten gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen, wenn Sie die Flugtickets selbst bei der Fluggesellschaft gebucht und auch bezahlt haben.

Im vorliegenden Fall hatten mehrere Personen bei einer Fluggesellschaft Tickets für ihren Hin- und Rückflug gekauft. Der ursprünglich vorgesehene Rückflug von einem spanischen Airport nach Berlin wurde jedoch von der Fluggesellschaft bereits vor dem Hinflug annulliert bzw. auf einen zwei Tage späteren Termin verschoben. Von den fünf Fluggästen trat einer dann weder den Hin- noch den Rückflug an, ein weiterer trat nur den Hinflug nicht an.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Klage gegen die Fluggesellschaft

Die Fluggesellschaft wurde von einem LegalTech-Unternehmen, das abgetretene Ansprüche von Fluggästen geltend macht, auf Zahlung der Kosten für die Tickets verklagt. Im Fall wies das Amtsgericht Berlin-Wedding die Klagen als unbegründet zurück. Das Unternehmen hatte im amtsgerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen, wer von den Personen die fraglichen Flüge gebucht habe, was nach Ansicht des Gerichts aber wesentlich gewesen wäre. Das Unternehmen hingegen vertrat die Auffassung, dass den Fluggästen die Rückerstattungsansprüche so oder so zustehen würden. Es sei irrelevant, wer die Tickets gebucht und gezahlt habe, so das Unternehmen.

Europäische Fluggastrechteverordnung gilt bei Rückerstattung

Mit dem Fall musste sich dann auch das Landgericht beschäftigten. In der ersten Instanz bestätigt dieses auch die Ansicht des Amtsgerichts. Nach Ansicht des Gerichts sei Art. 8 Abs. 1a der europäischen Fluggastrechteverordnung die richtige Anspruchsgrundlage gegen die Fluggesellschaft. Daher sei Anspruchsinhaber dieses Erstattungsanspruchs nur derjenige Fluggast, der das Flugticket selbst gebucht und auch bezahlt habe und damit wegen eines Vertrags leistete. In Absatz zwei der Norm zeige auch ein Vergleich die Intention des Verordnungsgebers, dass Fluggäste die Kosten der Tickets nur erstattet bekommen, wenn sie die Zahlungen aufgrund eines Vertrages mit der Fluggesellschaft geleistet hätten und eben nicht unabhängig von einem Vertrag.

Es sei allerdings der „nicht selbst buchende“ Fluggast nicht schutzlos gestellt. Dem Fluggast stehen vielmehr ein Recht auf Rückzahlung des Flugpreises aus nationalem Recht gegenüber dem Vertragspartner, z.B. dem Reiseveranstalter, zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Ist eine Flugannullierung auch nach dem Start möglich?

Fluggastrechte 2022

Quelle:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lgberlin-19s921-reiserecht-rueckerstattung-flugtickets-annullierter-flug/

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€