Rechtsnews 02.01.2022 Alex Clodo

Was ist Neu in 2022? Teil 2 der Neuerungen!

Das Jahr 2022 hat begonnen. Zunächst einmal wünscht Rechtsanwalt.com einen guten Start ins neue Jahr. Was aber ändert sich ab dem 01.01.2022 und was wird sich im laufenden Jahr ändern? Im zweiteiligen Bericht geben wir Aufschluss darüber, auf welche Neuregelungen sie sich gefasst machen müssen. Zum einen beginnt im Jahr 2022 der Führerschein-Umtausch für knapp 43 Millionen Besitzer in diesem Jahr. Der Umtausch läuft gestaffelt bis 2033. Aber was steht noch an? Im zweiten Teil beschäftigen wir uns rund um das Thema Verbraucherschutz.

Kein Papierticket-Verkauf mehr in Zügen

Die Deutsche Bahn hat beschlossen, dass ab 2022 keine Papierfahrkarten in Fernzügen mehr verkauft werden. Sollte jemand dann noch spontan einsteigen, muss das Ticket am Laptop oder Handy gebucht werden. Für diese spontane Möglichkeit bleiben einem zehn Minuten nach Abfahrt um das Ticket zu buchen. Damit verlegt die Deutsche Bahn eine weitere Dienstleistung komplett ins Internet. Davon sollen aber ausnahmsweise Schwerbehinderte ausgenommen werden.

Innovationsprämie bei E-Autos bis Ende des Jahres

E-Autos findet man seit kurzer Zeit immer öfters auf den Straßen. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Innovationsprämie zur Förderung von Elektrofahrzeugen bis Ende 2022 verlängert wird. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass der Bundesanteil am Umweltbonus auch in diesem Jahr verdoppelt wird. Ab dem Jahr 2023 soll die Förderung noch stärker an einen positiven Klimaschutzeffekt gekoppelt werden.

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Mehr Rechte beim Autokauf für Kunden

Auch im Bereich des Autokaufs erhalten Kunden ab dem neuen Jahr mehr Rechte. Dabei geht es primär um die Verlängerung der Beweislastumkehr. Es stellt sich immer die Frage, wer bei einem Mangel an einem Neu- oder Gebrauchtwagen haftet. Beim Autokauf sind die Käufer ab dem 01.01.2022 noch besser geschützt. Ab diesem Zeitpunkt werden zwölf Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass der Wagen bereits bei der Auslieferung an den Käufer mangelhaft war. Bis 2022 waren es lediglich sechs Monate, die vermutet wurden, dass in diesem Zeitraum ein Mangel vorlag. Läuft diese Frist ab, muss der Käufer in der Praxis beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Dies stellt sich in der Praxis jedoch als äußerst schwierig dar.

Mehr Transparenz bei E-Ladesäulen und deren Preise

Bisher konnten Nutzer von E-Autos nur schwer erkennen, wie teuer der Strom ist, der „getankt“ wird. Ab dem 28.05.2022 tritt eine Regelung in Kraft, die dies erleichtern soll. Dann wird eine verbraucherfreundliche Darstellung der Preise geregelt. Nach dem Gesetz müssen die Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladestationen ein „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen. Am Ladepunkt muss ein Arbeitspreis je Kilowattstunde angegeben werden. Dies ist dann vergleichbar mit dem Literpreis Diesel oder Benzin an „normalen“ Tankstellen.

Ausland

Auch im Ausland gibt es seit dem 01.01.2022 Änderungen, gerade hinsichtlich der Strafen beim Autofahren. In Österreich besteht mittlerweile die Möglichkeit, Fahrzeuge bei besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei bzw. bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern zu beschlagnahmen. In den Niederlanden wurden die Bußgelder für zahlreiche Verkehrsverstöße, z.B. Tempoüberschreitung, erhöht.

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Quelle:

https://www.adac.de/news/neu-in-2022/

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