Urteil
01.07.2008
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Zustellung durch Post-Einwurfeinschreiben
Das Amtsgericht Kempten hält das Post-Einwurfeinschreiben für eine nicht ausreichend sichere Form für den Nachweis des Zugangs eines Schriftstücks. Bei den bei dieser Zustellungsform zur Verfügung stehenden Dokumentationen des Einlieferungs- und Auslieferungsbelegs ist der Verlust der Postsendung, z. B. durch Einstecken in den falschen Briefkasten, nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen.
Hinweis: Nach dieser Entscheidung bleiben als sichere Zustellungsform nur die Übergabe per Bote oder das herkömmliche Einschreiben mit Rückschein.
Urteil des AG Kempten vom 22.08.2006
11 C 432/05
NJW 2007, 1215