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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zustellung durch Post-Einwurfeinschreiben

Zustellung durch Post-Einwurfeinschreiben

Das Amtsgericht Kempten hält das Post-Einwurfeinschreiben für eine nicht ausreichend sichere Form für den Nachweis des Zugangs eines Schriftstücks. Bei den bei dieser Zustellungsform zur Verfügung stehenden Dokumentationen des Einlieferungs- und Auslieferungsbelegs ist der Verlust der Postsendung, z. B. durch Einstecken in den falschen Briefkasten, nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen.

Hinweis: Nach dieser Entscheidung bleiben als sichere Zustellungsform nur die Übergabe per Bote oder das herkömmliche Einschreiben mit Rückschein.

Urteil des AG Kempten vom 22.08.2006

11 C 432/05

NJW 2007, 1215

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