Vorsicht: verhinderte Zustellung durch Rückscheineinschreiben
Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins mit der Aufforderung, die Sendung innerhalb einer bestimmten Frist bei der Post abzuholen, führt nicht zum Zugang des mit dem Einschreiben übersandten Schreibens. Hinweis: Kommt es auf eine fristgerechte Zustellung an, kann ein
Hinweis: Kommt es auf eine fristgerechte Zustellung an, kann ein Einschreiben mit Einschreiben mit Rückschein gefährlich sein. Holt der Empfänger den Brief nämlich nicht ab, geht er zurück an den Absender. Eine Zustellung ist somit nicht erfolgt und gegebenenfalls eine wichtige Frist versäumt. Die sicherste Alternative ist die persönliche Übergabe oder die Zustellung durch Boten. Auch das so genannte Einwurfeinschreiben ist dem Rückscheineinschreiben im Regelfall vorzuziehen, da hier die Zustellung bereits durch Einwurf in den Briefkasten des Empfängers erfolgt ist.
Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.11.2004
9 UF 177/04
NJW 2005, 1585