Urteil
01.07.2008
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Zustellung eines Steuerbescheides an Eheleute
Das Finanzamt stellte einem Ehepaar einen gemeinsamen Steuerbescheid zu. Der Brief war mit “Herrn und Frau Friedrich X und Anna X in …” adressiert. Die Eheleute klagten gegen den Steuerbescheid. Das Bundesverwaltungsgericht hielt den Steuerbescheid mangels förmlicher Zustellung ebenfalls für unwirksam. Einkommenssteuerbescheide, die mehrere Personen betreffen, müssen einzeln jedem Steuerpflichtigen zugestellt werden. Dieser Grundsatz gilt im übrigen auch im gesamten Verwaltungsverfahren (z. B. Zustellung einer Baugenehmigung). Urteil des BFH vom 08.06.1995
IV R 104/94
NJW 1995, 3207