Steuerbescheid, Zugang
Da ein Unternehmer seine Steuererklärung nicht abgegeben hatte, wurden im Jahre 1988 die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Der Steuerbescheid wurde ihm mit einfachem Brief übermittelt. Später bestritt der Steuerpflichtige, den Bescheid erhalten zu haben. Der mit dem Fall befasste Bundesfinanzhof hatte die Frage zu klären, wer den Zugang bzw. nicht Nichtzugang des Bescheides im Prozess zu beweisen habe.
Die Richter kamen zu folgendem, eindeutigen Ergebnis: Dem Finanzamt obliegt der volle Beweis des Zugangs. Die Vermutung, dass das Schriftstück bei normalem Postlauf eingegangen sein müsste, genügt nicht.
Die Behörde hätte sich – um ganz sicher zu gehen – einer förmlichen Zustellung oder der Form des Einschreibens mit Rückschein bedienen zu müssen.
Urteil des BFH vom 15.09.1994
XI R 31/94
DATEV-Lexinform Nr. 0126087