Zusicherung bei gebrauchtem PKW bezüglich der Gesamtfahrleistung
Wenn bei dem Kauf einer Sache eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann der Käufer sogar Schadensersatz fordern. Eine Zusicherung liegt vor, wenn der Verkäufer erklärt hat, daß er für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaften einstehen möchte.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Naumburg sichert ein Verkäufer zu, daß die Gesamtfahrleistung eines gebrauchten Fahrzeuges dem angezeigten Kilometerstand beim Kauf entspricht, wenn er unter der Rubrik “Stand des km – Zählers” von Hand “lt. Tacho” eingetragen hat. Die Angabe der insgesamt gefahrenen Kilometer hat auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine große Bedeutung. Der Käufer durfte daher diese Angabe so verstehen, daß der Verkäufer bereit ist, für die übereinstimmung zwischen der Gesamtfahrleistung und dem angezeigten Kilometerstand einstehen zu wollen.
Oberlandesgericht Naumburg (v. 10.03.1997); AZ: 6 U 222/96