Gewährleistungsausschluß bei Gebrauchtwagenkauf
Das Fahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft’ – Diese Vertragsklausel steht in der Regel in allen Kaufverträgen über gebrauchte Pkw. Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Käufer keinerlei Gewährleistungsansprüche hat.
Ein Gebrauchtwagenhändler erklärte seinen Kunden gegenüber, das Fahrzeug ‘technisch einwandfrei in Ordnung’. Entgegen dieser Zusicherung wies der verkaufte Pkw so gravierende Mängel auf, daß die Betriebs- und Verkehrssicherheit gefährdet war. Die Richter am OLG Nürnberg werteten die Erklärung des Händlers als übernahme der Gewähr für die Verkehrssicherheit auch wenn das Fahrzeug bereits 18 Jahre alt war. Der geprellte Verkäufer konnte den Kauf rückabwickeln. Die eingangs erwähnte Ausschlußklausel half den Pkw-Händler nichts.
OLG Nürnberg vom 23.3.1994; Az.: 9 U 3995/93