Urteil
01.07.2008
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Gewährleistungsausschluß bei “Grauimport”
Das Oberlandesgericht München entschied, daß der Verkäufer eines ‘grauimportierten’ Fahrzeuges berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche des Käufers in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages auszuschließen.
Dies gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug durch den Käufer erstmals im Straßenverkehr benutzt wird, da es sich gleichwohl nicht um einen Neuwagen handelt. Das Fahrzeug muß jedoch im Kaufvertrag ausdrücklich als Gebrauchtfahrzeug bezeichnet werden.
OLG München vom 19.02.1998; Az.: 8 U 4547/97