Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Gewährleistungsausschluß bei KFZ
Die Formulierung im Kaufvertrag “kauft gebraucht wie besehen” bedeutet normalerweise bei einem gebrauchten KFZ, daß die Gewährleistungsrechte für sichtbare Fehler / Mängel ausgeschlossen sind. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln kann unter besonderen Umständen durch diese Klausel aber auch ein vollständiger Gewährleistungsausschluß erfolgen. Besondere Umstände können beispielsweise in dem Alter des Fahrzeuges oder in dem Verkauf eines Fahrzeuges aus dritter oder vierter Hand liegen.
Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln v. 21.04.1999 – AZ: 27 U 61/98