Urteil
01.07.2008
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Zu alter Jahreswagen
Ein von einem Kraftfahrzeughändler als „Jahreswagen” verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht in der Regel nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn bereits zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen und der Wagen dann noch mehrere Monate vom erstenHalter genutzt wurde. Der Käufer kann in diesem Fall die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Urteil des BGH vom 07.06.2006
VIII ZR 180/05
BGHR 2006, 1230