Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Wiederverwendung alter Werbefotos
Hat eine Werbeagentur im Auftrag eines Unternehmens eine Werbeanzeige mit Fotos gestaltet, stehen der Agentur daran die Urheberrechte zu. Der Auftraggeber ist daher nicht berechtigt, die Werbevorlagen nach Beendigung des Agenturvertrages weiterzuverwenden. Bei einer unbefugten Weiterverwendung macht sich das Unternehmen gegenüber der Werbeagentur in Höhe der üblichen Vergütung für derartige Leistungen schadensersatzpflichtig.
Urteil des BGH I ZR 55/97
Handelsblatt vom 21.2.2000