Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Sechzehn Monate alter “Neuwagen”
Die Neuwageneigenschaft eines gekauften Pkws wird nicht dadurch berührt, dass der Wagen bereits sechzehn Monate alt ist, wenn das Modell unverändert weitergebaut wird und das Fahrzeug unbenutzt und unbeeinträchtigt von Witterungseinflüssen gelagert wurde.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2000; 24 U 158/98