Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zeuge, naher Angehöriger
Sind der Prozeßpartei nahestehende Zeugen unglaubwürdig?
Ein Zeuge, der in einem Prozeß aussagt, ist nach einem Urteil des BGH nicht schon deshalb unglaubwürdig, weil er einer der Prozeßparteien nahesteht oder am Abschluß des dem Prozeß zugrunde liegenden Vertrages beteiligt war. Wenn keine besonderen Umstände gegen die Glaubwürdigkeit ssprechen, ist die Zeugenaussage genausoviel ‚wert‘ wie die jedes neutralen Zeugen.
BGH vom 18.01.1995; Az.: VIII ZR 23/94