Zahnarzt darf seine Praxis im Internet vorstellen
Wer seine Zahnarztpraxis im Internet vorstellt, verstößt nicht grundsätzlich gegen das Werbeverbot für Mediziner. Ein Zahnarzt darf somit seine Praxis im Internet darstellen. Das Landgericht Trier argumentiert, daß der Arzt im Internet Informationen über Zahnpflege und zahnmedizinische Behandlung präsentieren sowie auch seine Mitarbeiter vorstellen und auf die Lage der Praxis und Parkplätze hinweisen darf. Entfernen muß der Mediziner allerdings Seiten, auf denen er seine Dienstleistungen mit Preisen nennt, Reklame für zahnmedizinische Produkte macht und Gewinnspiele veranstaltet. Beide Parteien ließen nach der Urteilsverkündung offen, ob sie in Berufung gehen.
Landgericht Trier; Az.: 7 HO 100/97