Urteil
01.07.2008
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Wettbewerbsverbot bei Praxisübernahme
Konkurrenzschutzklauseln in Praxisübernahmeverträgen sind sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie über die schutzwürdigen Interessen des dadurch Begünstigten hinausgehen und zu einer in örtlicher, zeitlicher oder gegenständlicher Hinsicht unangemessenen Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Vertragspartners führen.
Dementsprechend erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das in einem Praxisübernahmevertrag zulasten des Verkäufers enthaltene Verbot, im Umkreis von 10 km erneut eine eigene Zahnarztpraxis zu betreiben, für unwirksam.
Urteil des OLG Frankfurt vom 15.09.2004
19 U 34/04
MDR 2005, 226