Wettbewerbsverbot: kein Verstoß durch Domainregistrierung
Die Registrierung einer Internetdomain für einen Arbeitnehmer mit einer Bezeichnung, die darauf schließen lässt, dass sie für den Internetauftritt eines noch zu gründenden Konkurrenzunternehmens verwendet werden soll, stellt für sich gesehen noch keinen Verstoß gegen das für dieDauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot dar. Dies gilt auch dann, wenn die Domain unentgeltlich einem Konkurrenzunternehmen des bisherigen Arbeitgebers überlassen wird.
Auch die Gründung eines Konkurrenzunternehmens stellt – so das Landesarbeitsgericht Köln – jedenfalls dann keine zulässige Vorbereitungshandlung dar, solange dieses nicht eine nach außen wirkende werbende Tätigkeit aufgenommen hat.
Urteil des LAG Köln vom 12.04.2005
9 Sa 1518/04
JurPC Web-Dok. 14/2006