Wohnungsvermietung an Tochter
Die Eltern unterstützten ihre 30-jährige Tochter (verheiratet, zwei Kinder) monatlich mit 700 DM, nachdem diese ihr Studium wieder aufgenommen hatte. Zugleich vermieteten die Eltern eine Eigentumswohnung für monatlich 750 DM an ihre Tochter und ihren Schwiegersohn. Das Finanzamt sah in dieser Konstellation einen Gestaltungsmissbrauch und versagte den Eltern die Anerkennung der beantragten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Demgegenüber verneinte der Bundesfinanzhof einen Rechtsmissbrauch schon alleine deshalb, weil die Eltern die Wohnung nicht nur an ihre Tochter, sondern auch an ihren Schwiegersohn vermietet hatten. Ferner spielte eine Rolle, daß die Eltern angesichts ihrer Einkommensverhältnisse gesetzlich verpflichtet waren, ihrer studierende Tochter Unterhalt zu zahlen.
Urteil des BFH vom 28.02.1997
IX R 27/95
Der Betrieb 1997, 1545