Wohnungsvermietung an Angehörigen
Ein Wohnungseigentümer vermietete seine 53 qm große Wohnung an seine 71-jährige Mutter. Die monatliche Miete von 535 DM wurde auch tatsächlich überwiesen. Um die bescheidene Rente seiner Mutter aufzubessern, ließ ihr der Sohn regelmäßig im Monat 450 DM zukommen. Da die Mutter diesen Betrag ( zumindest teilweise) für die Zahlung der Miete verwendete, wollte das Finanzamt das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkennen.
Der Bundesfinanzhof hingegen sah keinen Grund, den Mietvertrag als rechtsmissbräuchliches Scheingeschäft zu werten. Vielmehr handelte es sich bei der Unterhaltszahlung einerseits und der Mietzahlung andererseits um zwei verschiedene Vorgänge, die auch steuerlich voneinander zu trennen sind.
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Urteil des BFH vom 19.12.1995
IX R 85/93
Betriebs-Berater 1996, 1481