Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Maklerprovision bei Tätigwerden des bisherigen Mieters

Keine Maklerprovision bei Tätigwerden des bisherigen Mieters

Einem Immobilienmakler steht ein Anspruch auf Provision dann nicht zu, wenn für ihn beim Nachweis oder der Vermittlung des Mietvertrages an den Wohnungssuchenden der bisherige Mieter der Wohnung, der wegen seines vorzeitigen Auszugs einen Nachmieter sucht, zugleich als Mitarbeiter des Maklers tätig ist.

Nach der Zielsetzung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, wonach sich eine Identität zwischen Mieter und Wohnungsvermittler stets als provisionsschädlich erweist, steht dem Makler auch dann kein Provisionsanspruch zu, wenn zwar nicht er, sondern ein Mitarbeiter oder Gehilfe Mieter der betreffenden Wohnung ist.

Urteil des BGH vom 09.03.2006

III ZR 235/05

BGHR 2006, 757

RdW 2006, 338

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€