Urteil
01.07.2008
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Wohnungseigentümergemeinschaft haftet auch für Versorgungsbeiträge
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet gegenüber einem Versorgungsunternehmen auch dann für nicht entrichtete Versorgungsbeiträge, wenn der Verwalter das ihm hierzu zur Verfügung gestellte Geld veruntreut hat. Die Folgen einer unlauteren Handlungsweise des Hausverwalters hat allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, nicht aber deren Vertragspartner.
Der Versorgungsbetrieb ist in einem solchen Fall in der Regel auch nicht verpflichtet, einzelne Wohnungseigentümer auf das Ausbleiben der Zahlungen hinzuweisen oder gar eine Versorgungssperre vorzunehmen.
Urteil des LG München I vom 06.06.2007