Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wirksamkeit eines Architektenvertrages trotz Schwarzgeldabrede

Wirksamkeit eines Architektenvertrages trotz Schwarzgeldabrede

Allein der Umstand, dass ein Architekt oder Handwerker ohne Rechnungslegung bezahlt werden soll, führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrages. Die Tatsache, dass die Abrede ein Steuervergehen darstellt, hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf die Wirksamkeit des Vertrages und bestehende Gewährleistungsansprüche keinen Einfluss, da die Steuerhinterziehung nicht Hauptzweck des Vertrages ist.

Urteil des BGH vom 21.12.2000; Az.: VII ZR 192/98

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