Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wiederholungsgefahr geht nicht auf Erben des Betriebs über

Wiederholungsgefahr geht nicht auf Erben des Betriebs über

Wer gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt, kann von einem hierzu Berechtigten (Mitkonkurrent, Wettbewerbs- oder Verbraucherverband etc.) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sofern Wiederholungsgefahr hinsichtlich weiterer Wettbewerbsverstöße besteht. Stirbt einauf Unterlassung verklagter Gewerbetreibender während des Unterlassungsverfahrens, geht die Wiederholungsgefahr nicht auf den Erben über, der den Betrieb fortführt. Auch wenn ein Wettbewerbsverstoß durch den verstorbenen Betriebsinhaber feststeht, ist die Unterlassungsklage gegen seinen Erben daher mangels Widerholungsgefahr unbegründet.

Urteil des BGH vom 16.03.2006

I ZR 92/03

BGHR 2006, 1258

ZAP 665/2006

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€