Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wie bei Studierenden: Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Ausbildungsgang

Wie bei Studierenden: Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem Ausbildungsgang

Nach dem Wehrpflichtgesetz können Studierende einberufen werden, bis sie das dritte Semester erreicht haben. Auszubildende werden hingegen stets bis zur Beendigung der Ausbildung vom Wehrdienst zurückgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht wendet auf wehrpflichtige junge Männer, die eine Ausbildung im dualen Studiengang (Ausbildung mit anschließendem Studium) absolvieren, stets die Regeln für Studierende an. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass Ausbildungsgänge im dualen System meist recht lang dauern und daher eine uneingeschränkte Rückstellung gegen die Wehrgerechtigkeit verstoßen würde.

Urteil des BVerwG vom 24.10.2007
6 C 9.07
RdW Heft 22/2007, Seite V

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