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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Studentenwohnung: Vorsicht vor Steuerrückforderungen

Studentenwohnung: Vorsicht vor Steuerrückforderungen

Vermieten Eltern ihre Eigentumswohnung an ihre studierenden Kinder, ist Vorsicht geboten. Liegt die Wohnung in einem Wohngebiet ausschließlich mit Stundentenwohnungen und wird die Wohnung umgehend nach Studierende verkauft, gehen die Finanzämter davon aus, dass die Wohnung von vornherein ausschließlich für die Studiendauer angeschafft wurde. Folge: Die durch Vermietungsverluste gesparten Steuern können zurückgefordert werden.

Daher der Tipp: Nach Auszug des Nachmieters sollte die Wohnung noch mindestens einmal an einen fremden Dritten vermietet werden.

Urteil des Saarländischen Finanzgerichts
1 K 213/94

DM Heft 19/95, 145

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