Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Studentenwohnung: Vorsicht vor Steuerrückforderungen
Vermieten Eltern ihre Eigentumswohnung an ihre studierenden Kinder, ist Vorsicht geboten. Liegt die Wohnung in einem Wohngebiet ausschließlich mit Stundentenwohnungen und wird die Wohnung umgehend nach Studierende verkauft, gehen die Finanzämter davon aus, dass die Wohnung von vornherein ausschließlich für die Studiendauer angeschafft wurde. Folge: Die durch Vermietungsverluste gesparten Steuern können zurückgefordert werden.
Daher der Tipp: Nach Auszug des Nachmieters sollte die Wohnung noch mindestens einmal an einen fremden Dritten vermietet werden.
Urteil des Saarländischen Finanzgerichts
1 K 213/94
DM Heft 19/95, 145