Pflicht zur Zahlung des Semestertickets für Studenten
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg kann ein Student zur Zahlung eines erhöhten Semesterbeitrages zur Finanzierung eines Semestertickets verpflichtet sein, da es hierbei um die Wahrnehmung der sozialen Belange der Studierenden geht. Mit dem Semesterticket können die Studenten ihre Hochschule kostengünstig und mit geringem zeitlichen Aufwand erreichen. Viele Studenten wohnen nicht in unmittelbarer Nähe der Hochschule. Für sie wäre die Fahrt mit erheblichen Kosten verbunden. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die einzelnen Einrichtungen der Hochschule über das ganze Stadtgebiet verstreut liegen. Allerdings dürfen die Studenten durch die Erhöhung nicht übermäßig belastet werden. Als übermäßige Belastung ist nicht anzusehen, wenn der Beitrag für ein Semester aufgrund der Einführung des Semestertickets um 25,- DM erhöht wird.
Urteil Oberverwaltungsgericht Lüneburg v. 15.10.1998 – AZ 10 L 7904/95