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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Widersprüchlicher Leasingvertrag

Widersprüchlicher Leasingvertrag

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Leasingvertrages enthielten hinsichtlich des Zustandes des nach Ablauf der Leasingzeit zurückzugebenden Fahrzeuges folgende Klausel: ‘Bei Rückgabe muß das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein”.

Das Landgericht München erklärte die Klausel wegen Verstoßes gegen das sogenannte Transparenzgebot des AGB-Gesetzes für unwirksam. Eine derartige Regelung ist unklar. Sie ist für den Durchschnittskunden nicht verständlich. Einerseits soll sich das Fahrzeug bei Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, der nach mehrjähriger Benutzung des Fahrzeuges mehr oder weniger erhebliche Mängel und Schäden umfaßt. Andererseits soll aber das Fahrzeug ‘frei von Schäden und Mängeln” sein. Diese Auslegung führte zu dem Ergebnis, daß es sich um eine widersprüchliche und damit unwirksame Klausel handelt.

LG München I vom 03.03.1999; Az.: 31 S 3200/96

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