Urteil
01.07.2008
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Widerruf eines Überweisungsauftrags
Wer mittels überweisungsträger Geld an einen anderen überweist, kann den überweisungsauftrag bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch widerrufen. Der überweisungsempfänger dagegen hat bis zur Gutschrift des Betrages auf seinem Konto keinen eigenen Anspruch auf Auszahlung des Betrages gegenüber eine am Giroverfahren beteiligte Bank. Dieser Anspruch entsteht erst mit Gutschrift des überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto.
BGH NJW 1987,317