Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Widerruf eines Kaufvertrags über ein Fertighaus mit Ratenzahlung

Widerruf eines Kaufvertrags über ein Fertighaus mit Ratenzahlung

Bei so genannten Teilzahlungsgeschäften steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch beim Kauf eines Fertighauses, bei dem die Zahlung in drei Raten je nach Baufortschritt vereinbart wurde. Der Käufer kann daher den Vertrag binnen zwei Wochen widerrufen.Der Widerruf ist sogar noch nach dieser Frist möglich, wenn der Käufer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde.

Urteil des OLG Koblenz vom 02.07.2004

8 U 106/04

OLGR Koblenz 2004, 588

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