Kaufvertragsfinanzierung mit Kapitallebensversicherung
Wird zur Finanzierung eines Kaufvertrages zugleich ein Kreditvertrag abgeschlossen, so bilden beide Rechtsgeschäfte in der Regel eine wirtschaftliche Einheit. Der Verbraucher ist dann berechtigt, den Kreditvertrag nach den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes zu widerrufen. Bei einem wirksamen Widerruf ist er aus dem Kaufvertrag nicht mehr verpflichtet.
Die Parteien eines Kaufvertrages über ein wertvolles Pferd vereinbarten, dass der Kaufpreis durch eine Kapitallebensversicherung finanziert werden sollte. Die Finanzierung kam nicht zustande.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ging davon aus, dass der finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam geworden ist. Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes sind nämlich entsprechend anwendbar, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages beabsichtigte Finanzierung durch eine Kapitallebensversicherung scheitert.
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 25.02.1998
12 U 11/97
MDR 1998, 892