Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

In Käuferwohnung geschlossener Kaufvertrag über PKW kann widerrufen werden

In Käuferwohnung geschlossener Kaufvertrag über PKW kann widerrufen werden

Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines PKW, der in der Wohnung des Käufers abgeschlossen wird, kann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Haustürwiderrufsgesetzes (HwiG) grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf scheidet nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 HwiG nur aus, wenn der Käufer den Verkäufer zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen in seine Wohnung bestellt hat.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg hat der Käufer den Verkäufer nicht in diesem Sinne zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen in seine Wohnung gebeten, wenn er am Telefon den Wunsch äußert, daß der Verkäufer bei ihm vorbeikommt, damit er sich den Wagen erst einmal ansehen kann. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei dem Käufer um einen körperbehinderten Menschen handelt, der am Telefon mitgeteilt hat, daß er zur überprüfung der Geeignetheit des Wagens den Verkäufer benötigt, damit ihm dieser beim Einsteigen vom Rollstuhl aus hilft. Ein Widerruf des Kaufvertrages ist hier mög-lich.

Oberlandesgericht Nürnberg (v. 17.03.1995); AZ 6 U 3139/94

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