Widerruf eines Subventionsbescheides zugunsten einer OHG
Ein zugunsten einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ergangener Subventionsbescheid kann nur dieser gegenüber widerrufen werden. Auch wenn der Antragsteller persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer der die Geschäfte der OHG führenden GmbH ist, ändert das nichts daran, dass Begünstigte und Zuwendungsempfängerin allein die körperschaftsähnliche OHG ist. Nur sie ist also Schuldnerin eines Rückforderungsanspruches.
Die Erstattung der widerrufenen Subvention durch einen der OHG-Gesellschafter setzt einen gesonderten, an diesen gerichteten Haftungsbescheid voraus.
Beschluss des OVG Brandenburg vom 12.08.1998
OVG 4 B 31/98
Der Betrieb 1998, 2011
Betriebs-Berater 1998, 1861
NJW 1998, 2513