Wichtiges Urteil zum Ehegattenarbeitsverhältnis
Finanzämter und Finanzgerichte versagten jahrelang die steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen, wenn das Gehalt auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten (sogenanntes Oderkonto) überwiesen wurde.
Dieser umstrittenen Argumentation bereitete nun das Bundesverfassungsgericht in einer außerordentlich wichtigen Entscheidung ein Ende: Steht für Finanzbehörde oder Finanzgericht auf Grund anderer Umstände schon fest, dass ein Arbeitsverhältnis ernstlich vereinbart, tatsächlich erfüllt und angemessen entgolten ist, bedarf es keiner weiteren Feststellungen und Beweise. Dann darf auch das aus der Erfordernis der freien und uneingeschränkten Verfügbarkeit der Gehaltszahlung abgeleitete nachteilige Indiz eines Oderkontos nicht zu einem eigenen Tatbestandsmerkmal verselbständigt werden, das schon für sich genommen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausschließt.
Beschluß des BVerfG vom 15.08.1996 2 BvR 3027/95
FamRZ 1996, 1531