Wichtiges Urteil zum EC-Kartenmissbrauch
Ist einem Bankkunden die EC-Karte abhanden gekommen und wurde daraufhin sein Konto von Unbekannten geplündert, gingen die Gerichte im Regelfall davon aus, dass ein Missbrauch der Geheimzahl vorlag. Der Bankkunde hatte letztendlich den Schaden durch die unberechtigte Geldabhebung zu tragen.
Von dieser Praxis wich nun das Oberlandesgericht Hamm in einer äußerst wichtigen Entscheidung ab. Von einem Verschulden des Kunden kann nicht ohne weiteres ausgegangen werden, da es zahlreiche technische Möglichkeiten gibt, eine Geheimzahl zu ‚knacken‘. Nach dieser Entscheidung haben geschädigte Kunden durchaus gute Chancen, ihr Geld von der Bank wiederzubekommen.
Urteil des OLG Hamm vom 17.03.1997
31 U 72/96
SZ vom 03.04.1997