Wichtiges Urteil zu Altkrediten
Während der Hochzinsphase zwischen den Jahren 1978 und 1985 schlossen Banken Verbraucherkredite zu Zinsbedingungen ab, die nach heutigen Massstäben als weit überhöht gelten. Nach einem Urteil des Landgerichts Hanau können Verbraucher, die schon erhebliche Zahlungen auf derart überhöhte Kredite geleistet haben, zu keinen weiteren Leistungen herangezogen werden. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf einen im Jahre 1982 abgeschlossenen Kreditvertrag bereits das Vierfache der Kreditsumme an das Bankinstitut zurückgezahlt. Gleichwohl betrieb die Bank nunmehr aus einem 1983 erwirkten Zahlungstitel die Zwangsvollstreckung.
Das Gericht wertete das weitere Betreiben der Zwangsvollstreckung als ‚vorsätzliche sittenwidrige Schädigung‘. Entscheidend für das Gericht war, dass die Verbraucherin bereits ganz erhebliche Zahlungen geleistet hatte und aufgrund ihrer finanziellen Situation angesichts der hohen Zinsbelastung nicht in der Lage war, den Kredit jemals vollständig zurückzuzahlen. Sollten die nächsten Instanzen das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hanau bestätigen, könnte auf die Banken eine Prozesswelle zukommen.
Urteil des LG Hanau vom 30.04.1998
7 O 1459/97
MDR Heft 15/1998, Seite R 19