Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wichtiges BGH-Urteil zur Überschuldung

Wichtiges BGH-Urteil zur Überschuldung

Bei überschuldung einer GmbH ist der Geschäftsführer verpflichtet, binnen einer dreiwöchigen Frist einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn er seine persönliche Haftung für Schulden der Gesellschaft vermeiden will. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, wann eine finanziell angeschlagene GmbH überschuldet ist.
Bei der Beurteilung reicht die in einer Jahresbilanz ausgewiesene überschuldung der GmbH bei der Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft allein nicht aus. Die Bilanz hat nach Auffassung der Karlsruher Richter allenfalls indizielle Bedeutung und ist lediglich Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen des wahren Wertes der Gesellschaft. Eine überschuldung der GmbH liegt danach grundsätzlich nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (überlebens- oder Fortbestehensprognose).
Nach dieser Entscheidung ist die Frage der Insolvenzreife einer GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht allein aus dem Ergebnis der Jahresbilanz zu beurteilen.

Urteil des BGH vom 02.04.2001; Az.: II ZR 261/99

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