Urteil
01.07.2008
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Wichtige BGH-Entscheidung zum Onlinebanking
Ein Überweisungsbetrag ist bei der Bank des Überweisungsempfängers eingegangen, wenn die Bank buchmäßige Deckung erlangt hat. Im elektronischen Datenverkehr (Onlinebanking), bei dem die Daten der Kontobelastung zunächst ohne Zutun und ohne Überprüfungsmöglichkeit der Bank in deren Datenbestand übertragen werden, ist außer der Belastungsbuchung noch eine Nachdisposition durch die Bank erforderlich. Bis dahin ist die Bank berechtigt, die Gutschrift, z. B. mangels Deckung des Kontos des Überweisenden, wieder zu stornieren.
Urteil des BGH vom 15.03.2005
XI ZR 338/03
BGHR 2005, 990