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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wichtige BGH-Entscheidung zum Onlinebanking

Wichtige BGH-Entscheidung zum Onlinebanking

Ein Überweisungsbetrag ist bei der Bank des Überweisungsempfängers eingegangen, wenn die Bank buchmäßige Deckung erlangt hat. Im elektronischen Datenverkehr (Onlinebanking), bei dem die Daten der Kontobelastung zunächst ohne Zutun und ohne Überprüfungsmöglichkeit der Bank in deren Datenbestand übertragen werden, ist außer der Belastungsbuchung noch eine Nachdisposition durch die Bank erforderlich. Bis dahin ist die Bank berechtigt, die Gutschrift, z. B. mangels Deckung des Kontos des Überweisenden, wieder zu stornieren.

Urteil des BGH vom 15.03.2005

XI ZR 338/03

BGHR 2005, 990

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