Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Wettbewerbswidriges Aufdrängen von Dienstleistungen
Ein Unternehmen, das Heiz- und Warmwasserverteiler vertreibt und diese gegen Entgelt abliest, handelt wettbewerbswidrig, wenn es die Ablesung der Geräte auch gegenüber solchen Kunden ankündigt, die den Servicevertrag bereits gekündigt haben.
Ein derartiges Aufdrängen von Dienstleistungen verstößt gegen die guten Sitten.
Urteil des OLG Nürnberg vom 05.08.2003
1 U 661/03
RdW 2003, 626
Urteil des OLG Nürnberg vom 05.08.2003