Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wettbewerbswidriges Aufdrängen von Dienstleistungen

Wettbewerbswidriges Aufdrängen von Dienstleistungen

Ein Unternehmen, das Heiz- und Warmwasserverteiler vertreibt und diese gegen Entgelt abliest, handelt wettbewerbswidrig, wenn es die Ablesung der Geräte auch gegenüber solchen Kunden ankündigt, die den Servicevertrag bereits gekündigt haben.

Ein derartiges Aufdrängen von Dienstleistungen verstößt gegen die guten Sitten.

Urteil des OLG Nürnberg vom 05.08.2003
1 U 661/03
RdW 2003, 626

Urteil des OLG Nürnberg vom 05.08.2003

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