Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Werbung mit Umweltschutz und Tierversuchen
Wer vollmundig damit wirbt, sein Unternehmen sei besonders umweltfreundlich und strikt gegen Tierversuche, muß auch darlegen, welche besonderen Aktivitäten er zur Erreichung dieser Ziele unternimmt.
Danach ist die Werbung ‘Wir tun viel für … unsere Mitwelt. Als umweltbewußtes deutsches Unternehmen sind wir auch strikt gegen Tierversuche’ irreführend, wenn das werbende Unternehmen bei Herstellung, Verpackung und Transport seiner Produkte die Umwelt belastet sowie Tierversuche für seine Produkte zum Teil vorgeschrieben sind, diese aber lediglich von Drittfirmen durchgeführt werden.
Urteil des OLG München vom 10.10.1996
6 U 3375/96
NJW-RR 1997, 1268