Werbung mit Regenwald-Projekt unzulässig (Krombacher)
Die Koppelung des Warenabsatzes mit der Förderung von unterstützungswürdigen Umweltprojekten (hier: „Mit jedem verkauften Kasten Krombacher schützen Sie einen Quadratmeter Regenwald…“) verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn die Art und Weise der Förderung im Unklaren bleibt und entgegen der Verbrauchererwartung letztlich mehr an Förderung versprochen wird, als im Ergebnis gewährleistet werden kann.
Anmerkung: Krombacher hat das Ziel ausgegeben, 25 Mio. Quadratmeter Regenwald retten zu wollen. Dies entspricht einer Fläche von gerade mal 25 Quadratkilometern (zum Vergleich: Berliner Grunewald 30 Quadratkilometer).
Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2002