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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbung mit Rebroff-Double

Werbung mit Rebroff-Double

Im Jahre 1990 schaltete die Schwäbische Großmolkerei Müller mehrere Fernsehwerbespots mit einem als Ivan Rebroff verkleideten Schauspieler für ihre Milchprodukte. Der ‘falsche’ Rebroff gab darin in hörbar russischem Akzent folgendes zum Besten: ‘In Wahrheit heiße ich Ivan Müller, bin Sänger und liebe Müller’. Ursprünglich war für den Werbespot der ‘richtige’ Ivan Rebroff vorgesehen. Ein Engagement scheiterte jedoch an der Gagenforderung des bekannten Künstlers von 250.000 DM. Auf Klage des Sängers wurde der Molkereibetrieb vom Landgericht Offenbach zunächst zu einer Zahlung von 100.000 DM verurteilt. Mit diesem Ergebnis war keine der Parteien zufrieden – der Rechtsstreit ging in die nächste Instanz.

Das Oberlandesgericht Freiburg beauftragte zur Feststellung des angemessenen Schadens einen Sachverständigen. Dieser stellte eine Art Punkteskala für Prominente auf, bei der der Sänger mit 193 Punkten eher unterdurchschnittlich abschnitt. Hieraus errechnete das Gericht einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Höhe von 155.000 DM.

In der vom Sachverständigen ermittelten Punkteskala für Prominente schnitt übrigens Harald Juhnke mit 224 Punkte erheblich besser ab. Spitzenreiter waren Thomas Gottschalk, Claudia Schiffer und Michael Schumacher.

Urteil des OLG Freiburg
14 U 210/95

SZ vom 31.01.1998

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