Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbung mit Auszeichnung aus Vorjahr

Werbung mit Auszeichnung aus Vorjahr

Weist ein Unternehmer in seiner Werbung auf eine ihm verliehene Auszeichnung (hier “Europäischer Webhoster des Jahres” für ein IT-Unternehmen) hin, ist er in der Regel nicht zu dem aufklärenden Hinweis verpflichtet, dass die Auszeichnung aus dem letzten Jahr herrührt.

Urteil des OLG Hamburg vom 05.12.2002

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