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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Werbung mit Titel “Produkt des Jahres”

Unzulässige Werbung mit Titel “Produkt des Jahres”

Die Auszeichnung „Produkt des Jahres“ ist zweifellos ein wirksames Werbeinstrument. Bei der Verwendung derartiger Prämierungen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass damit ausschließlich das ausgezeichnete Produkt beworben werden darf. Wirbt ein Internetprovider im Zusammenhang mit dem Angebot bestimmter DSL-Tarife mit der Auszeichnung „Produkt des Jahres“, die aufgrund der Leserumfrage einer Computerfachzeitschrift vergeben wurde, kann diese Werbung irreführend sein, wenn die Auszeichnung nicht bestimmte Produkte des Providers betraf, sondern sich nur auf die Kategorie „bester Internetprovider“ bezog.

Urteil des OLG Hamburg vom 25.08.2005

5 U 193/04

JurPC Web-Dok. 154/2005

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