Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Werbung mit zweifelhafter Zugabe
Nach § 4 Nr. 4 UWG handelt wettbewerbswidrig, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für deren Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Ist eine Werbeaussage dahingehend zu verstehen,dass der preisreduzierten Hauptware eine andere Ware solange gratis dazugegeben wird, wie der Vorrat der Zugabe reicht, so sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Zugabe nicht „klar und eindeutig”, wenn jegliche Erläuterungen zur Vorratsmenge der Zugabe fehlen.
Urteil des OLG Köln vom 09.09.2005
6 U 96/05
Pressemitteilung des OLG Köln